Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Quelle: Archiv 2024/Profil Marc Flender
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht wurden im Archiv bei Marc Flender genannt. Ebenfalls genannt war die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Diese Angaben bilden den belegten Rahmen. In Straf- und Bussgeldsachen ist besonders wichtig, nicht unueberlegt zu reagieren. Ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behoerde sollte genau gelesen und mit Fristen versehen werden.
Wer eine Vorladung, einen Anhoerungsbogen, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Bussgeldbescheid oder sonstige Post erhaelt, sollte zuerst klären, welche Rolle er hat: Beschuldigter, Betroffener, Zeuge, Geschädigter oder sonstiger Beteiligter. Davon haengt ab, welche Rechte und Pflichten bestehen. Eigene Erklaerungen koennen spaeter schwer zu korrigieren sein. Deshalb ist es oft sinnvoll, vor einer Aussage rechtlichen Rat einzuholen.
Zur Vorbereitung gehoeren das vollstaendige Schreiben, Umschlag oder Zustelldatum, Aktenzeichen, bisheriger Kontakt mit Behoerden, Namen von Zeugen, vorhandene Fotos, Nachrichten, Vertrage oder sonstige Belege. Bei Ordnungswidrigkeiten sind Messfoto, Ort, Datum, Fahrzeug, Fahrerfrage, Punkte und Fahrverbot relevant. Bei strafrechtlichen Vorwuerfen kann bereits die Frage, ob Akteneinsicht beantragt wird, entscheidend sein.
Strafrechtliche Beratung dient nicht dazu, Sachverhalte zu beschönigen. Sie dient dazu, Rechte zu sichern, den Vorwurf zu verstehen, Beweise einzuordnen und eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Manchmal steht eine Einstellung im Raum, manchmal ein Einspruch, manchmal eine Hauptverhandlung, manchmal eine fruehe Schadenswiedergutmachung. Welche Option sinnvoll ist, laesst sich nicht ohne Aktenlage behaupten.
Die Kanzleiangaben aus dem Archiv verweisen fuer Marc Flender ausserdem auf Verkehrsrecht, Mietrecht und Forderungseinzug. Gerade Ordnungswidrigkeiten ueberschneiden sich haeufig mit Verkehrssachen. Deshalb sollten Mandanten nicht nur den Vorwurf, sondern auch berufliche Folgen, Fahrerlaubnisfragen und Fristen nennen. So kann der Fall sachlich eingeordnet werden.
Mandanten erreichen die Kanzlei an der Hausadresse Schwelmer Str. 115, 42389 Wuppertal. Telefonisch sind Termine unter 0202 / 60 78 03 oder 0202 / 60 61 08 moeglich; das Fax ist unter 0202 / 60 62 94 erreichbar. Das Archiv nennt ausserdem Hausbesuche nach telefonischer Terminabsprache. Diese Angabe ist wichtig, weil viele Anliegen in Rechtsberatung nicht mit einem Formular beginnen, sondern mit einem geordneten Erstkontakt, Unterlagen und einer realistischen Einschaetzung der naechsten Schritte.
Zur Vorbereitung eines Termins empfiehlt sich eine einfache Mappe: chronologische Notiz zum Ablauf, Kopien wichtiger Schreiben, Aktenzeichen, Fristen, Namen der Beteiligten und eine kurze Frage, welches Ergebnis erreicht werden soll. Diese Struktur passt zu den knappen Archivangaben und vermeidet, dass aus belegten Kanzleidaten unbelegte Werbeaussagen werden.