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Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld

Archiv 2024: /schlichtungsstelle.html

Die Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt worden. Als Schlichter fungiert dort Rechtsanwalt Johannes Flender. Per E-Mail erreichen Sie uns in Wuppertal unter schlichtung@rechtsanwaelte-flender.com, wobei diese Angaben lediglich der Information dienen und keine Erweiterung des rechtlichen Rahmens des Archivtextes darstellen.

Eine Schlichtung ist weit mehr als ein Gespräch über den Konflikt, denn das Ziel ist nicht die Überzeugung der Gegenseite. Im Vordergrund steht die systematische Lösung von Streitigkeiten durch eine tragfähige Einigung. Dafür müssen alle Beteiligten den Streitpunkt genau benennen, Forderungen formulieren, Unterlagen sammeln und verschiedene Wege prüfen. Ohne Vorbereitung läuft ein Verfahren oft nur auf einen Austausch von Vorwürfen hinaus.

Wenn Sie eine Schlichtung beauftragen, hilft Ihnen eine chronologische Dokumentation der Ereignisse, denn Sie sammeln dafür Daten, Namen der Beteiligten, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, den Schriftverkehr sowie Fotos und frühere Vergleichsvorschläge. Ihr Ziel sollten Sie zudem genau definieren, etwa eine Zahlung, eine bestimmte Handlung oder eine Unterlassung. Auch eine Rückgabe, eine Entschuldigung oder eine Ratenzahlung kann das angestrebte Ergebnis sein. Klare Ziele erleichtern den Ablauf.

Die Anerkennung als Gütestelle zeigt den formellen Wert des Verfahrens, ersetzt aber keine Rechtsberatung zu Kosten oder Ablauf. Die rechtlichen Folgen einer Schlichtung sollten Sie vorab klären. So wissen Sie und alle anderen Beteiligten genau, was Sie erwartet.

Ihre vollständigen Namen, Anschriften, Erreichbarkeiten, eine kurze Schilderung des Sachverhalts sowie vorhandene Dokumente benötigen wir für den Erstkontakt; sensible Unterlagen übermitteln Sie bitte geordnet und nur so umfangreich wie nötig.

Sie besuchen uns in der Schwelmer Str. 115, 42389 Wuppertal, und vereinbaren Termine telefonisch unter 0202 / 60 78 03 oder 0202 / 60 61 08, während Sie unser Fax unter 0202 / 60 62 94 erreichen. Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich. Rechtliche Anliegen beginnen meist nicht durch ein Formular, sondern durch einen geordneten Erstkontakt, die nötigen Unterlagen und eine realistische Einschätzung.

Eine einfache Mappe mit chronologischen Notizen, Kopien wichtiger Schreiben, Aktenzeichen, Fristen, den Namen der Beteiligten sowie Ihrem Wunschergebnis empfiehlt sich zur Vorbereitung eines Termins. Diese Struktur orientiert sich an den Archivangaben, damit die Informationen auf fundierten Daten der Kanzlei basieren.