Johannes Flender
Quelle: Archiv 2024: Johannes Flender
Seit 1987 verbindet Johannes Flender seine juristische Tätigkeit mit praktischen Erfahrungen in der Jagd, einschließlich der Waffenhandhabung und Jagdpacht. Das Archiv aus dem Jahr 2024 dokumentiert seine Schwerpunkte in den Rechtsgebieten Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Waffenrecht und Jagdrecht.
Ein strukturierter Erstkontakt mit der Kanzlei erleichtert den Ablauf. Halten Sie bitte relevante Unterlagen bereit, darunter Bescheide, Verträge, Behördenschreiben, Post von Gerichten, Versicherungsunterlagen, Fotos sowie Fristen und Ihre eigenen Notizen, wenn Sie Johannes Flender wegen eines Verkehrsunfalls, des Familien- oder Arbeitsrechts kontaktieren.
Im Straßenverkehrsrecht sind kurze Fristen oft entscheidend, wobei die Fallgestaltungen stark variieren können. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob eine Stellungnahme ratsam ist, eine Akteneinsicht erforderlich wird oder ob gegen einen Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt werden muss.
Die Vorbereitung ist im Familien- und Arbeitsrecht maßgeblich, wobei familienrechtliche Themen oft eine hohe persönliche Belastung darstellen. Konflikte im Arbeitsrecht entstehen häufig durch Abmahnungen, Kündigungen, Lohnfragen oder Änderungen im Arbeitsverhältnis.
Waffenrecht und Jagdrecht werden in den Kanzleidaten ebenfalls aufgeführt, wobei privates Handeln, behördliche Erlaubnisse, die nachgewiesene Zuverlässigkeit, die sichere Aufbewahrung sowie die jagdliche Praxis direkt zusammenwirken. Wer hierzu eine Beratung sucht, sollte Bescheide, Genehmigungen, behördliche Schreiben und alle relevanten Fristen vollständig vorlegen.
Die Kanzlei befindet sich in der Schwelmer Str. 115, 42389 Wuppertal. Termine vereinbaren Sie telefonisch unter 0202 / 60 78 03 oder 0202 / 60 61 08, während das Fax unter 0202 / 60 62 94 erreichbar ist.
Für die Vorbereitung eines Termins empfiehlt sich eine Mappe mit chronologischen Notizen, Kopien wichtiger Schreiben, Aktenzeichen, Fristen und den Namen der Beteiligten. Diese methodische Vorgehensweise stellt sicher, dass die Informationen auf belegten Fakten basieren.